CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Vermarktungsfähigkeit der Gewerbeflächen im Bereich „Jägersdyk“

Die CDU-Fraktion beantragt, dass der Rat der Stadt Velen beschließt:  

Die Bauverwaltung wird in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsbereich und der Wirtschaftsförderung beauftragt, die noch verfügbaren Gewerbeflächen im Bereich „Jägersdyk“ (ca. 40.000 m²) schnellstmöglich vermarktungsfähig zu machen. Ziel ist es, das Gebiet vollständig zu vermarkten, den Endausbau im Kontext der Fertigstellung der Ostumfahrung Velen weiterzuplanen und zusätzliche Einnahmen für die Stadtkasse zu generieren.  

Die Verwaltung wird zudem aufgefordert, im Rahmen des zuständigen Fachausschusses einen realistischen Zeitrahmen für die Vermarktung aufzuzeigen. Dabei sollen auch mögliche Auswirkungen des Regionalplans Münsterland berücksichtigt und eine Zwischeninformation über die dazu eingereichten Stellungnahmen der Stadt Velen präsentiert werden.  

Dieser Tagesordnungspunkt soll im öffentlichen Teil des Fachausschusses behandelt werden. Falls nichtöffentliche Aspekte besprochen werden müssen, ist der Punkt entsprechend für den öffentlichen und nichtöffentlichen Teil vorzusehen. 

Fotoquelle: Stadt Velen (02.12.2024)Fotoquelle: Stadt Velen (02.12.2024)

Sachverhalt

Die Gewerbeflächen im Bereich Jägersdyk bieten nach aktuellen Informationen noch etwa 40.000 m² ungenutzte Fläche, die für eine nachhaltige Entwicklung der Stadt Velen strategisch wichtig ist.  

Ziel des Antrags ist es, die Restflächen dieses Gebiets zügig zu vermarkten, um: 

  1. Planungssicherheit für den weiteren Endausbau des Gewerbegebiets zu schaffen, insbesondere nach der Fertigstellung der Ostumfahrung Velen.  
  2. Einnahmen für die Stadtkasse zu generieren, die angesichts der angespannten Haushaltslage dringend erforderlich sind.  
  3. Den Wirtschaftsstandort Velen-Ramsdorf weiter zu stärken, vorhandenen Unternehmen Erweiterungsmöglichkeiten zu geben und neue Unternehmen sowie Arbeitsplätze in die Stadt zu holen.  

Die Verwaltung wird gebeten, im zuständigen Fachausschuss (z. B. HFDA am 3. Februar 2025; turnusgemäßer Bericht der Wirtschaftsförderin zu den anstehenden Projekten) einen detaillierten Zeit- und Maßnahmenplan zur Vermarktung der Flächen vorzustellen. Im Rahmen dieser Sitzung soll auch über die Auswirkungen des Regionalplans Münsterland informiert werden, insbesondere über die von der Stadt Velen eingereichten Stellungnahmen (Frist läuft noch bis zum 09.12.2024) (der Stadtrat hatte sich im September 2023 zuletzt mit dem Thema beschäftigt). 

Um die Ressourcen in den betroffenen Fachbereichen optimal einzusetzen, wird angeregt, die Priorisierung der Vermarktung der Flächen entsprechend ihrer finanziellen und strategischen Bedeutung für die Stadt Velen anzupassen.  

Haushaltsmäßige Beurteilung

Die haushaltsmäßigen Auswirkungen dieses Antrags sind positiv zu bewerten: 

  • Kosten: Die durch die Umsetzung des Antrags entstehenden Kosten (z. B. für Personal oder vorbereitende Maßnahmen) werden als minimal eingeschätzt. Sie fallen in den üblichen Aufgabenbereich der beteiligten Fachbereiche und sind durch die Priorisierung der Maßnahme realisierbar.  
  • Erträge: Die Einnahmen durch den Verkauf (bis zu 2.000.000 Euro) und die langfristige Gewerbesteuer aus den vermarkteten Flächen werden die Stadtkasse erheblich entlasten.

Die Verwaltung wird gebeten, in ihrer Planung auch die internen Ressourcen zu berücksichtigen, um eine effiziente und zügige Umsetzung zu gewährleisten. Angesichts der finanziellen Vorteile dieser Maßnahme wird eine hohe Priorität empfohlen.  

Siehe auch CDU-Antrag „Jetzt Fokus auf die Wirtschaftsförderung der Stadt Velen“.