CDU-Stadtverband Velen-Ramsdorf

Digitale / hybride Ausschuss- und Stadtratssitzungen der Stadt Velen

CDU-Antrag für den Haupt- und Finanzausschuss

Antrag für die Tagesordnung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2021

Sehr geehrte Frau Jeske,

hiermit beantragt die CDU-Fraktion die Aufnahme des folgenden Tagesordnungspunktes für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14. Juni 2021:

Digitale/Hybride Ausschuss- und Stadtratssitzungen der Stadt Velen

Antragsgegenstand:

Am 14. Januar 2021 stellte die CDU-Fraktion unter „Mitteilungen und Anfragen“ eine Anfrage zum Thema „Liveübertragung & Aufzeichnung von Ausschusssitzungen und Sitzungen des Stadtrates“. Die Anfrage und die Antwort haben wir noch einmal in der Anlage aufgeführt.

Die CDU-Fraktion macht den Teilaspekt „Digitale/hybride Ausschuss- und Stadtratssitzungen“ zum Gegenstand dieses Beschlussvorschlages.

Örtliche Vereine wickeln Vorstandssitzungen über Videokonferenzen ab. Die Kirchengemeinden streamen regelmäßig ihre Gottesdienste für ein breites Publikum. In der Arbeitswelt ersetzen Videomeetings die Präsenztreffen. Parteien bieten hybride Parteitage inklusive einem Wahlverfahren an.

Unsere Überlegungen zur Durchführung von digitalen Sitzungen müssen aber über die durch die pandemische Notlagenbekämpfung notwendigen hinaus gehen.

Die angemessene Bürgerbeteiligung ist zentrales Thema für die CDU. Dabei ist uns der direkte und persönliche Kontakt zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Politik und Verwaltung nach wie vor der wichtigste Weg zum Austausch. Dennoch werden wir die Digitalisierung nutzen und neue Wege in der Bürgerbeteiligung gehen. Langfristiges Ziel ist es künftige in Zusammenspiel aus digitaler Interaktion und direktem persönlichen Kontakt zu ermöglichen.

Kommunen wie Herford, streamen ihre Sitzungen beispielsweise bereits live.

Als Vorteile können angesehen werden:

  • Direktere Bürger- und Themennähe
  • Transparenz und Teilhabe an politischen Entscheidungen (losgelöst von Zeit und Ort)
  • Bessere Wahrnehmung der Arbeit der Rats- und Ausschussmitglieder

Kritikpunkte, die sorgsam abgewogen werden müssen:

  • Der Datenschutz schränkt die Übertragung von Sitzungen in Teilen ein
  • Der technische Aufwand ist dem zu erwartenden Nutzen abzuwägen
  • Die Ausschuss- und Ratsmitglieder, sowie die Verwaltungsmitarbeiter und Gäste müssen sich mit den Aufnahmen einverstanden erklären

Diese und weitere Punkte sollen Bestandteil des folgenden Prüfauftrages sein, der den Beginn einer politischen Diskussion um dieses Thema darstellt.

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen (technisch, organisatorisch, zeitlich, finanziell, personell) eine Liveübertragung mittels Livestream der Sitzungen der Ausschüsse und des Stadtrates auf der Internetseite der Stadt Velen möglich ist. Bei der Prüfung sind rechtliche und datenschutzrelevante Aspekte zu berücksichtigen. Zielsetzung ist eine rechtssichere Umsetzung. Ebenfalls soll das Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Abfrage/Umfrage ermittelt werden.

CDU-Fraktion Velen-Ramsdorf
Carsten Wendler
Fraktionsvorsitzender

 

CDU-Anfrage vom 14. Januar 2021:

„Liveübertragung & Aufzeichnung von Ausschusssitzungen und Sitzungen des Stadtrates
Die Liveübertragung und Aufzeichnung von Sitzungen haben positive Effekte auf die Transparenz von Diskussionen und Entscheidungen von Verwaltung und Politik. Sie bringen aber auch differenzierte Aspekte mit in die Abwägung, ob man dieses Instrument der Bürgerinformation nutzen möchte (Stichworte: Datenschutz, Technik, Kosten, Nutzen, …).
Fragen:

  1. Wie hat die Verwaltung der Stadt Velen sich mit dieser Thematik bereits beschäftigt?
  2. Wurde das Thema im Rahmen einer Bürgermeister-/innen-Konferenz besprochen (wenn ja mit welchem Ergebnis)?
  3. Zieht die Verwaltung, auf Grund der wohl weiterhin verhängten Kontaktbeschränkungen, digitale Übertragungsformate (zum Beispiel Informationen zur Ortskernsanierung Ramsdorf) in Betracht und sieht sie die Thematik „Liveübertragung und Aufzeichnung von Sitzungen“ als ein Baustein dieser Überlegungen?“


Am 23. März 2021 erhielten wir von der Bürgermeisterin die folgende Antwort:

„Reine Online-Formate unter Verzicht auf eine Präsenz an einem gemeinsamen Sitzungsort sind für die nach der Gemeindeordnung NRW vorgesehenen Gremien (vor allem den Rat und seine Ausschüsse) nicht zulässig. Dieses ergibt sich vor allem aus dem Öffentlichkeitsgrundsatz. Auch für den nicht-öffentlichen Teil solcher Sitzungen hat das Kommunalministerium jüngst noch einmal mitgeteilt, dass eine reine Durchführung in Video- oder Hybridformaten erhebliche rechtlichen Risiken begegnen würde. Es könne nicht sichergestellt werden, dass wirklich nur die teilnahmeberechtigten Sitzungsteilnehmer an den digitalen Endgeräten von den Sitzungsinhalten Kenntnis nehmen. Auch bei der Frage der Beschlussfähigkeit wird zumindest bislang immer auf die körperliche Anwesenheit im Sitzungssaal abgestellt. Offen wäre hierbei ebenso die Frage, wie geheime Abstimmungen rechtssicher vollzogen werden können. Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Durchführung von Sitzungen nach der Gemeindeordnung im reinen Video- oder Hybridformat zuvor einer gesetzlichen Änderung bedürfte, in der die Rahmenbedingungen vom Gesetzgeber ausdrücklich geregelt werden müssten. Ergänzend hierzu wird nochmal der Erlass zur Sitzungsdurchführung des MHKBG in der zur Zeit aktuellen Form vom 08.03.2021 angefügt.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob man den als klassische Präsenzsitzung durchgeführten öffentlichen Teil einer Sitzung zusätzlich durch eine Form der Liveübertragung einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich macht. Dieses würde zumindest eine entsprechende Änderung des örtlichen Satzungsrechts (Hauptsatzung und/oder Geschäftsordnung) erfordern, die politisch mit ihren Vor- und Nachteilen abzuwägen wäre. Bisher wurde das Thema noch nicht auf einer Konferenz der Bürgermeister:innen besprochen.

Bei reinen Informationsveranstaltungen (z.B. zur Ortskernsanierung), die nicht dem Kommunalrecht im engeren Sinne unterliegen, wäre der/die Veranstalter:in dagegen in der Wahl des Formats frei und müsste lediglich pragmatische Gesichtspunkte in die Planung einfließen lassen.“